Ortssprecherwahl für die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Walkersbrunn Bekanntmachung und Einladung zur Ortsversammlung zur Wahl eines Ortssprechers / einer Ortssprecherin

Die ehemalige Gemeinde Walkersbrunn ist aktuell nicht im Stadtrat vertreten. Art. 60a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) sieht die Möglichkeit der Wahl eines Ortssprechers / einer Ortssprecherin vor. Auf Antrag eines Drittels der in der ehemaligen Gemeinde ansässigen Gemeindebürger hat der erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher / eine Ortssprecherin wählt. Der Ortssprecher / die Ortssprecherin kann an allen Sitzungen des Stadtrats mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen.

In den Stadtteilen der ehemaligen Gemeinde Walkersbrunn, d.h. Walkersbrunn, Kasberg, Rangen und Schlichenreuth, hat mehr als ein Drittel der dort ansässigen Gemeindebürger die Einberufung einer Ortsversammlung zur Wahl eines Ortssprechers beantragt.

Aus diesem Grunde lade ich hiermit alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile Walkersbrunn, Kasberg, Rangen und Schlichenreuth zur Ortsversammlung für die Wahl eines Ortssprechers / einer Ortssprecherin ein. Die Ortsversammlung findet am Donnerstag, 2.3.2023, um 19.00 Uhr, in der Obsthalle von Obst Trautner, Walkersbrunn 80, 91322 Gräfenberg, statt.

Von den in der Ortsversammlung anwesenden Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Gemeinde Walkersbrunn wird aus ihrer Mitte in geheimer Wahl ein Ortssprecher / eine Ortssprecherin gewählt. Die Nennung von Wahlvorschlägen ist in der Ortsversammlung möglich.

Wahlberechtigt sind alle Einwohner, welche Deutsche bzw. Unionsbürger sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens zwei Monaten in diesen Ortsteilen mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten, somit hier die Hauptwohnung innehaben. Zum Nachweis der Wahlberechtigung bitten wir ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen.

Gräfenberg, 01.02.2023

Ralf Kunzmann
Erster Bürgermeister