Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Gewerbegebiet – Am Schönfeld II“

Der Stadtrat der Stadt Gräfenberg hat in seiner Sitzung vom 06.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Gewerbegebiet – Am Schönfeld II“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Flächen bzw. Teilflächen folgender Flurstücke: 923 (TF), 1073 (TF), 1074/2 (TF), 1075 (TF), 1076, 1076/2, 1077, 1078, 1079 sowie 1079/1 (TF), jeweils Gmkg. Gräfenberg.

Er befindet sich nördlich von Gräfenberg im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes an der Kreuzung der B2 mit der Staatsstraße 2191. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

BPlan mit GOP

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes, um u.a. die Ansiedlung eines Drogeriemarktes zu ermöglichen und darüber hinaus Gewerbegrundstücke für kleinere regionale Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe zu schaffen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 06.06.2024 außerdem den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Gewerbegebiet – Am Schönfeld II“ gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Vorentwurf ist einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

vom 28.08.2024 bis einschließlich 04.10.2024

über die Homepage der Stadt unter https://www.graefenberg.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/ sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt:

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg (Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg) während der Öffnungszeiten

NUR MIT TERMINVEREINBARUNG

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr

OHNE TERMINVEREINBARUNG

Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, Bürgerbüro zusätzlich 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:30 Uhr

eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Äußerungen zum Vorentwurf können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht ist und heruntergeladen werden kann (Download-Link).

Gräfenberg, 13.08.2024

Ralf Kunzmann
Erster Bürgermeister