Dorferneuerung Walkersbrunn II
Stadt Gräfenberg, Landkreis Forchheim

Wahlvorschläge für die Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft

Im oben angegebenen Verfahren sollen in nächster Zeit die Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertreter gewählt werden, deren Zahl auf je 5 Personen festgelegt wurde.
Die Mitglieder des Vorstandes bilden zusammen mit dem beamteten Vorsitzenden den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft zu führen hat und dem somit wichtigen Aufgaben obliegt.

Gewählt werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind; sie müssen nicht Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet (Flurbereinigungsgebiet) oder Landwirte sein.

Zur Vorbereitung der Wahl (z.B. Druck von Wahlzetteln) sollen nunmehr Kandidaten benannt werden, die o.a. Voraussetzungen erfüllen und Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes zeigen. Deshalb wird gebeten, in geeigneter Weise einen Wahlvorschlag zu erstellen, der mindestens 10 Kandidaten enthält.

Im Wahlvorschlag sollen Name, Vorname und vollständige Adresse der Kandidaten angegeben werden, damit spätere Verwechslungen vermieden werden.
Die Aufnahme in den Wahlvorschlag ist nicht Bedingung für die Wählbarkeit. Der vorgedruckte Wahlzettel wird auch Leerzeilen enthalten, in die andere Namen eingetragen werden können.

Wir bitten deshalb entsprechende schriftliche Vorschläge, für die Wahl eines Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Walkersbrunn II, bis spätestens Freitag, 11.12.2020 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, z.Hd. Frau Wolf, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg oder per Mail an sandra.wolf@graefenberg.de einzureichen.

Die erforderliche Vorstandswahl wird sodann an einem Wahltermin durchgeführt, zu dem vom Amt für Ländliche Entwicklung Bamberg noch zu gegebener Zeit gesondert geladen wird. Es wird vorsorglich schon darauf hingewiesen, dass bei dieser Wahl nur Eigentümer und Erbbauberechtigte von Grundstücken im Verfahrensgebiet oder deren Bevollmächtigte wahlberechtigt sind.

Ralf Kunzmann
1. Bürgermeister